1. Prüfungsfächer:
Die M-Abschlussprüfung umfasst schriftliche, mündliche und praktische Aufgaben.
Sie erstreckt sich auf die Fächer:
Nr. |
Fach |
1 |
Deutsch |
2 |
Mathematik |
3 |
Englisch |
4 |
Projektprüfung |
2. Arbeitszeit:
(in Minuten)
Fach |
schriftlich | mündlich |
praktisch |
Deutsch |
200 Gewichtung: 3x |
15 (Referat) Gewichtung: 1x |
. |
Mathematik |
150 |
. | . |
Englisch | 120 Gewichtung: 2x |
15 Gewichtung: 1x |
. |
Muttersprache | 120 | . | . |
3. Bewertung:
Die Gesamtnote wird in den Prüfungsfächern aus der Jahresforgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt.
Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag.
Die Jahresfortgangsnote kann nur dann überwiegen, wenn sie nach dem Urteil des Prüfungsausschusses der Gesamtleistung des Schülers in dem betreffenden Fach mehr entspricht als die Prüfungsnote.
In den Nichtprüfungsfächern gelten die Jahresfortgangsnoten als Gesamtnoten.
4. Mündliche Prüfung:
Die Schüler können sich freiwillig der mündlichen Prüfung unterziehen,
1. in einem Prüfungsfach, wenn sich die Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote um eine Notenstufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre,
2. in einem sonstigen Abschlussfach, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind.
Die Note der mündlichen Prüfung wird im Verhältnis zur Prüfungsnote (Satz 1) oder zur Jahresfortgangsnote (Satz 2) wie 1 : 2 gewichtet.
Die mündliche Prüfung dauert je Fach 10 Minuten.
5. Bestehen:
Die Prüfung ist nicht bestanden bei
1. Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird;
2. Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird;
3. Gesamtnote 6 im Fach Deutsch
Abschlussfächer sind alle Fächer mit Ausnahme des Faches Sport.
Notenausgleich bei Schülern mit Gesamtnote 6 in einem Abschlussfach oder Gesamtnote 5 in zwei Abschlussfächern kann vom Prüfungsausschuss gewährt werden, wenn
1. in einem Abschlussfach die Gesamtnote 1 oder
2. in zwei Abschlussfächern die Gesamtnote 2 oder
3. in drei Abschlussfächern die Gesamtnote 3
erreicht wird.
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann nur einmal zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Voraussetzung ist der nochmalige Schulbesuch.