Schulabschlüsse

Abschluss der Mittelschule

Es gibt zwei Arten von Abschlüssen der Mittelschule

  • den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule
  • den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule
Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule:

Ihn erhält, wer die neunte Klasse der Mittelschule erfolgreich besucht hat.

Qualifizierender Abschluss der Mittelschule (Quali):

Dafür muss man sich am Ende der neunten Klasse Mittelschule einer besonderen Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) unterziehen. Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule.

Mittlerer Schulabschluss (siehe auch „Unser Angebot“ => „M-Zug„)

Der mittlere Schulabschluss (Mittlere Reife) kann mit der Mittelschule auf drei verschieden Wegen erworben werden:

a) M10

Mit dem Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zuges wird der mittlere Schulabschluss erworben.
Das Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung am Ende der 10. Klasse ist Voraussetzung.
Mittelschüler, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben,
können auf zwei weiteren Wegen einen mittleren Schulabschluss erwerben:

  • durch den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss (QUABI)
  • über die Berufsschule
b) Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss (QUABI)

Voraussetzungen für den Quabi sind
– der qualifizierende Abschluss der Mittelschule (Quali)
– Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser
– Nachweis mindestens ausreichender (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen

Dieser Nachweis kann erbracht werden
– durch die Englischnote im Zeugnis über den erfolgreichen oder den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule
oder
– durch die Englischnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule, sofern Englisch Pflichtfach ist.
Das Zeugnis über den Quabi wird von der Mittelschule ausgestellt, an der der Quali erworben wurde.

c) Mittlerer Schulabschluss der Berufsschule

Voraussetzungen sind hier
– Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser
– abgeschlossene Berufsausbildung
– Nachweis mindestens ausreichender (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen.

Dieser Nachweis kann erbracht werden
– durch die Englischnote im Zeugnis über den erfolgreichen oder den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule
oder
– durch die Englischnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule, sofern Englisch Pflichtfach ist.
Das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss der Berufsschule wird von der Berufsschule ausgestellt.

© StMUK  Ref. III/5, V/2, VI/12, VII/4