Stundentafel der Mittelschule

Stundentafel der Haupt-/Mittelschule

Fächer

Jgst. 5 Jgst. 6 Jgst. 7 Jgst. 8 Jgst. 9 Jgst. 10
1. Pflichtfächer            
Religionslehre 2 2 2 2 2 2
Deutsch 5 5 51 51 41 5
Mathematik 5 5 51 41 51 5
Englisch 4 4 3 3 3 5
Arbeit-Wirtschaft-Technik 1 1 1 2 2 2
Physik/Chemie/Biologie 2 2 2 3 3 3
Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde 2 2 3 3 3 3
Sport 2 + 22 2 + 22 2 + 22 2 + 22 2 + 22 2 + 13
Musik 2 2
Kunst 2 2
Werken/Textiles Gestalten 2 2
Technik      5
Wirtschaft
Soziales
Förderunterricht 1 1
Gesamtstundenzahl im Bereich der Pflichtfächer 30 + 22 29 + 22 28 + 22 24 + 22 24 + 22

27 + 13

1 Siehe Bestimmungen für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 Nr. 1.1 und 4.3
2 Siehe Bestimmungen für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 Nr. 1.2
3 Siehe Bestimmungen für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 Nr. 1.2
Hinweis: Über die Einführung einer Stunde Förderunterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6 als zusätzliche Unterrichtsstunde zum Wiederholen, Üben, Anwenden und Vertiefen wird zu gegebener Zeit entschieden.

2. Wahlpflichtfächer            
Musik 2 2 2
Kunst 2 2 2
Technik 4 4 3
Wirtschaft 4 4 3
Soziales 4 4 3
Gesamtstundenzahl im Bereich der Wahlpflichtfächer 2 6 6

3

3. Wahlfächer
alle Fächer des Wahlpflichtbereichs 2 2 2/4
Informatik 2 2 2
Buchführung 2 2
Kurzschrift 2 2 2
Werken/Textiles Gestalten 2 2 2 2
Musik 2
Kunst 2
4. Arbeitsgemeinschaften
Klassen- oder jahrgangsstufenübergreifende 1-2-stündige Arbeitsgemeinschaften können angeboten werden, wenn sie für Unterricht und Erziehung in der Hauptschule förderlich sind und die personellen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind.  
5. Muttersprache
Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache kann anstelle des Faches Englisch auch das Fach Muttersprache angeboten werden.

 Bestimmungen zur Stundentafel

I. Bestimmungen für die Jahrgangsstufen 5 bis 9

1. Pflichtfächer

1.1 In den Fächern Deutsch und Mathematik kann je 1 Stunde in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 für klassenübergreifende Stütz- und Förderkurse verwendet werden.

1.2 Zu den genannten zwei Pflichtstunden kommen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 noch je zwei Stunden erweiterter Basissportunterricht und in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 noch je zwei Stunden differenzierter Sportunterricht hinzu, bei deren Durchführung die personellen, räumlichen und organisatorischen Verhältnisse zu berücksichtigen sind.

2. Wahlpflichtfächer

2.1 In den Jahrgangsstufen 7 bis 9 wählen die Schüler Musik oder Kunst; ein Wechsel ist jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres möglich.

2.2 In der Jahrgangsstufe 8 wählen die Schüler eines der Wahlpflichtfächer Technik, Wirtschaft oder Soziales.

3. Wahlfächer

Durch Wahlunterricht – auch in der Form des § 10 Abs. 2 VSO – ermöglicht die Schule den Schülern die individuelle Ergänzung des Unterrichtsangebotes.

4. Differenzierung und Gruppenbildung

 

4.1 In den Fächern Mathematik und Englisch können im Rahmen der verfügbaren Lehrerstunden Lerngruppen gebildet werden. Im Fach Englisch können diese auch leistungsdifferenziert eingerichtet werden (§ 10 Abs. 5 VSO).

4.2 In den Fächern Werken/Textiles Gestalten sowie Gewerblich-technischer Bereich, Kommunikationstechnischer Bereich und Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich können im Rahmen der verfügbaren Lehrerstunden Gruppen gebildet werden.

4.3 Klassenübergreifende Stütz- und Förderkurse ermöglichen die gezielte Förderung von Schülern mit vergleichbarem Leistungsstand. Sie setzen eine Stundenplangestaltung voraus, die klassenübergreifendes, ausnahmsweise auch jahrgangsübergreifendes Zusammenfassen von Schülern in Lerngruppen ermöglicht. Die Dauer liegt im Ermessen der Schule.

4.4 Die Einrichtung besonderer Fördermaßnahmen richtet sich nach § 10 Abs. 4 VSO.

4.5 Themen und Lernbereiche aus zwei oder drei praktischen Fächern des Lernfelds Arbeit-Wirtschaft-Technik (GtB, KtB, HsB) können übergreifend in Modulen zu einem fächerübergreifenden Praxisfach zusammengefasst werden (gilt nicht für die Jahrgangsstufe 7).

5. Lehrereinsatz

5.1 Der Klassenleiter unterrichtet nach Möglichkeit überwiegend in seiner Klasse. Der Einsatz der Lehrkräfte erfolgt nach dem Grundsatz des fächerübergreifenden Lernens; jedoch sollen die individuellen Qualifikationen und Schwerpunkte der Lehrkräfte, insbesondere im Fach Englisch, berücksichtigt werden.

5.2 Der Klassenleiter hält grundsätzlich an jedem Unterrichtstag Unterricht in seiner Klasse. Die Lehrkräfte in den Fächern Arbeit-Wirtschaft-Technik, Gewerblich-technischer Bereich, Kommunikationstechnischer Bereich und Hauswirtschaft-sozialer Bereich arbeiten zusammen.

6. Flexibilisierung der Stundentafel

Durch eine zeitlich begrenzte Abweichung von den Vorgaben der Stundentafel kann nach Bedarf der Klasse durch Umverteilung von Zeiteinheiten eine intensivere Förderung in bestimmten Fächern ermöglicht werden. Die dafür erforderlichen zusätzlichen Zeiteinheiten werden durch eine entsprechende Reduzierung in anderen Fächern gewonnen.

7. Erweiterter Musikunterricht

Für die vom Staatsministerium genehmigten Klassen mit erweitertem Musikunterricht gilt: Zusätzlich zu den im Fach Musik ausgewiesenen Unterrichtsstunden werden in den Jahrgangsstufen 5 und 6 je bis zu drei, in den Jahrgangsstufen 7 und 8 bis zu zwei Wochenstunden und in der Jahrgangsstufe 9 eine Wochenstunde mit erweitertem Musikunterricht angeboten. Dieser zusätzliche Unterricht kann auch in Gruppen erfolgen.

II. Bestimmungen für die Jahrgangsstufe 10

1. Pflichtfächer

Zu den genannten zwei Pflichtstunden kommt noch eine Stunde differenzierter Sportunterricht hinzu, bei deren Durchführung die personellen, räumlichen und organisatorischen Verhältnisse zu berücksichtigen sind.

2. Wahlpflichtfächer

Die Schüler wählen eines der Wahlpflichtfächer.

3. Wahlfächer

Durch Wahlunterricht ermöglicht die Schule den Schülern die individuelle Ergänzung des Unterrichtsangebots.

4. Gruppenbildung

In den Wahlpflichtfächern können im Rahmen der verfügbaren Lehrerstunden Gruppen gebildet werden.