Aktuelle Informationen (sortiert nach Tagen):
01.05.2022
- Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb
- Coronavirus – Hygienemaßnahmen an den Schulen in Bayern
02.04.2022
- Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb (Stand: 30.03.2022)
21.03.2022
- Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb (Stand: 17.03.2022)
02.02.2022
- Elterninformation des Ministeriums
31.01.2022
- Elternbrief der Schulleitung (Wegen Wartungsarbeiten am E-Mail-Server kann dieser derzeit leider nicht per E-Mail versendet werden.)
23.01.2022
Aktuelle Quarantäneregeln an Schulen (Stand: 20.01.2022)
09.01.2022
Die Testobliegenheit für Schülerinnen und Schüler wird wie folgt ausgeweitet:
Ab dem 10. Januar 2022 dürfen auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler nur dann am Präsenzunterricht, an sonstigen Schulveranstaltungen sowie an der Mittagsbetreuung und Angeboten der schulischen Ganztagsbetreuung teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis vorlegen können. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die bereits eine Drittimpfung („Booster“) erhalten haben. Die bisherigen Ausnahmen von der Testobliegenheit für Schülerinnen und Schüler mit Impf- oder Genesenennachweis entfallen damit.
Um den Testnachweis zu erbringen, stehen den geimpften oder genesenen Schülerinnen und Schülern die bekannten Testmöglichkeiten zur Verfügung; in aller Regel nehmen sie an den in der Schule unter Aufsicht durchgeführten Testungen teil. Alternativ kann ein negativer Testnachweis auch durch einen Test erbracht werden, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde (max. 24 Stunden alter POC-Antigen-Schnelltest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test).
Im Zusammenhang mit PCR-(Pool-)Testungen bitten wir zudem um Beachtung folgender Hinweise:
Erst kürzlich genesene Schülerinnen und Schüler, die aus der Isolation zurückgekehrt sind, aber deren positiver Nukleinsäurenachweis (PCR) zur Bestätigung der Infektion noch keine 28 Tage zurückliegt, sollen bis zum Tag 28 keine PCR-Testnachweise (z. B. im Rahmen der PCR-Pooltestungen an den Grundschulen und Förderzentren) erbringen, um in dieser Phase möglicherweise falsch-positive PCR-Testergebnisse auszuschließen. Sobald sie den Genesenenstatus erreicht haben, unterliegen sie wie alle anderen Schülerinnen und Schüler wieder regelmäßig der Testobliegenheit. Den Schülerinnen und Schülern soll in dieser Übergangszeit nach Möglichkeit eine Gelegenheit zur regelmäßigen Selbsttestung gegeben werden (an den „Pooltestschulen“ i. d. R. durch Teilnahme an den Selbsttests am Montag).
An einem etwaigen intensivierten Testregime mit zusätzlichen Selbsttests müssen in jedem Fall alle Schülerinnen und Schüler (einschl. erst kürzlich genesener) teilnehmen.
08.01.2022
25.11.2021
- Aktuelle Information: 3G auf dem gesamten Schulgelände
- Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen (Stand: 24.11.2021)
04.11.2021
30.10.2021
- Informationen der Schulleitung zur aktuellen Lage
04.08.2021
03.07.2021
30.06.2021
08.06.2021
- Elterninformation (des Ministeriums)
06.06.2021
05.06.2021
19.05.2021
16.05.2021
10.05.2021
09.05.2021
06.05.2021
25.04.2021
22.04.2021
09.04.2021
- Vorbereitung auf die Prüfungen in den Fächern Englisch und Mathe- matik (Schreiben an Eltern)
- Vorbereitung auf die Prüfungen in den Fächern Englisch und Mathe- matik (Schreiben an Schüler- und Klassensprecher*innen )
08.04.2021
25.03.2021
- Informationen des Ministeriums: Unterricht nach Ostern
- Informationen zu den Selbsttests
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Unterrichtsbetrieb an bayerischen Schulen
21.03.2021
19.03.2021
- Informationen des Ministeriums: Selbsttests für Schülerinnen und Schüler
- Eltern-/Schülerinformationen der Schule
14.03.2021
- Rahmen-Hygieneplan März 2021 – das Wichtigste in Kürze
- Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
Allgemeine Hygiene- und Schutzmaßnahmen:
Angebot der Sozialarbeit der Mittelschule Taufkirchen